Gericht hält Zug-Kontrollen ohne Anlass für rechtswidrig 10.11.2014 14:15 Uhr

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einem schwarzen Ehepaar Recht gegeben, das – offenbar wegen seiner Hautfarbe – in einem Regionalzug von Bundespolizisten kontrolliert worden war. Außer von den beiden hatten die Polizisten von niemanden sonst in dem voll besetzten Zug zwischen Mainz und Köln die Papiere sehen wollen. Das Urteil könnte grundsätzliche Bedeutung haben, denn die Koblenzer Richter stellten auch fest, dass die Polizisten, die nach Schleusern und unerlaubt eingereisten Ausländern suchten, sowieso kein Recht zu Kontrollen in einem reinen Inlandszug hätten.

http://www.tagesspiegel.de/politik/racial-profiling-gericht-haelt-zug-kontrollen-ohne-anlass-fuer-rechtswidrig/10959340.html
Weitere Informationen: http://fra.europa.eu/en/publication/2014/fundamental-rights-land-borders-findings-selected-european-union-border-crossing
Die Drei meist diskutierte Paragrarhen des Bundespolizeigesetzes (BPolG)
:§ 21 Erhebung personenbezogener Daten
§ 22 Befragung und Auskunftspflicht
§ 23 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

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