PresseMitteilung: neue Verfahren gegen die Bundespolizei zu “racial profiling” in Zügen und Bahnhöfen

Rechtsanwalt Sven Adam
Göttingen, 18.12.2013

Das so genannte „racial profiling“, die Kontrolle von Menschen anhand äußerer Merkmale wie der Hautfarbe, wird die deutsche Justiz weiterhin beschäftigen. Erst im Oktober 2012 hatte des Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland Pfalz mit einer Entscheidung europaweit für Aufsehen gesorgt, nach der die Kontrolle eines Studenten einzig wegen seiner Hautfarbe nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Nun sind vor den Verwaltungsgerichten Stuttgart und Köln zwei neue Verfahren gegen die Bundespolizei anhängig – auch hier war wieder die Hautfarbe der Kläger der Grund für die Kontrollen.
ENTWURF Pressemitteilung vom 18.12.2013 NICHT VERÖFFENTLICHEN

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