Bundespolizei

Farbiger wehrt sich gegen angeblich rassistische Kontrollen

Prozess um „Racial Profiling“ in Köln Ein Heilpraktiker aus dem Ruhrgebiet hat die Bundespolizei verklagt. Allein wegen seiner dunklen Hautfarbe sei er immer wieder grundlos von Polizisten kontrolliert worden, sagt er. Das Kölner Verwaltungsgericht muss nun entscheiden. Von Clemens Schminke http://www.ksta.de/koeln/prozess-um–racial-profiling–in-koeln-farbiger-wehrt-sich-gegen-angeblich-rassistische-kontrollen,15187530,30549630.html

Racial Profiling: Wenn nur die Hautfarbe zählt

Verdacht aufgrund ethnischer Merkmale – ein Prozess in München soll klären, ob die Polizei zur umstrittenen Praxis des „Racial Profiling“ greifen darf. Es ist eine Form der Diskriminierung, die es offiziell in Deutschland nicht geben darf, unter der Menschen mit dunkler Hautfarbe aber immer wieder leiden: Wenn etwa Polizisten an einem Bahnhof alle anderen Fahrgäste unbehelligt lassen, aber Passanten mit afrikanischen oder arabischen Eltern gezielt kontrollieren, steht schnell der Verdacht im Raum, dass die Sicherheitskräfte sie nur aufgrund erkennbarer ethnischer Merkmale zu einem Risiko erklären. http://m.tagesspiegel.de/politik/racial-profiling-wenn-nur-die-hautfarbe-zaehlt/11604882.html?

Bundespolizei wehrt sich gegen urteil zu bahnkontrollen

Bundespolizei wehrt sich gegen urteil zu bahnkontrollen

Auch in Inlandszügen wird nach Einwanderern ohne Papiere gesucht. Das Kriterium ist in der Praxis die Hautfarbe. Die Bundespolizei wehrt sich jetzt gegen ein Urteil, das diese Kontrollen für unrechtmäßig erklärt. Die Auseinandersetzung darum, ob Polizisten nach Hautfarbe kontrollieren darf, geht in die nächste Runde. Die Bundespolizei teilte dem Tagesspiegel am Freitag auf Anfrage mit, dass sie gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz Berufung eingelegt habe. http://www.tagesspiegel.de/politik/kontrollen-anhand-der-hautfarbe-unrechtmaessig-bundespolizei-wehrt-sich-gegen-urteil-zu-bahnkontrollen/11085704.html

“Identitätsfeststellung auf der Grundlage von § 23 BPolG” ist “rechtswidrig”: VG Köln

“Es wird festgestellt, dass die am 08.06.2012 auf der Bahnstrecke zwischen Bielefeld und Dortmund von Beamten der Beklagten durchgeführte Identitätsfeststellung rechtswidrig gewesen ist.” “Am 08.06.2012 befand sich der Kläger gegen 7:15 Uhr in einem Regionalexpress der Deutschen Bahn AG auf der Bahnstrecke von Bielefeld nach Dortmund. Er saß allein auf einem Viererplatz – gleich neben einer Einstiegstür – in einem Großraumwaggon. Nach dem Halt in Rheda-Wiedenbrück wurde der Kläger durch zwei Beamte der Bundespolizei in Zivil angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Die Beamten zeigten ihrerseits – nach Angaben des Klägers erst auf seine Nachfrage – ihre Dienstausweise vor und teilten…

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