Bundespolizeigesetz

Racial Profiling

Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich gegen rassistische Polizeikontrollen in Deutschland aus, das sogenannte Racial Profiling. Zu der Thematik veröffentlichte das Institut eine Studie und einen Beitrag im Anwaltsblatt. Hendrik Cremer (2013):Studie: “Racial Profiling” – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei Hendrik Cremer (2013): Das Verbot rassistischer Diskriminierung nach Art. 3 Abs. 3 GG. Ein Handlungsfeld für die anwaltliche Praxis am Beispiel von “Racial Profiling” (PDF, 104 KB, nicht barrierefrei) http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/schutz-vor-rassismus/racial-profiling/