„kriminalitätsbelasteten Orte“ (kbO)

ASOG: Sicherheit, Ordnung, Rassismus.

„Gefährliche Orte“: als solche stuft die Berliner Polizei regelmäßig verschiedene Gegenden in Berlin ein. Die Eingrenzung dieser „kriminalitätsbelasteten Orte“ (kbO) dient nicht einer Vorwarnung für unbescholtene Bürger*innen, sich dort besonders vorsichtig durch die Großstadt zu bewegen. Ganz im Gegenteil, eigentlich wollte die Polizei die Namen dieser Orte am liebsten im Geheimen halten – aus polizeistrategischen Gründen, wie es heißt. Der Clou dieser kbO ist nämlich, dass sie der Polizei erweiterte Handlungsmöglichkeiten im Namen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ermöglichen. Der wichtigste Bestandteil dieser Befugnisse ist es, sogenannte verdachtsunabhängige Identitätskontrollen vornehmen zu können, auch wenn keine konkrete Gefahr vorhanden ist. Die…