Verwaltungsgericht Koblenz

Bundespolizei wehrt sich gegen urteil zu bahnkontrollen

Bundespolizei wehrt sich gegen urteil zu bahnkontrollen

Auch in Inlandszügen wird nach Einwanderern ohne Papiere gesucht. Das Kriterium ist in der Praxis die Hautfarbe. Die Bundespolizei wehrt sich jetzt gegen ein Urteil, das diese Kontrollen für unrechtmäßig erklärt. Die Auseinandersetzung darum, ob Polizisten nach Hautfarbe kontrollieren darf, geht in die nächste Runde. Die Bundespolizei teilte dem Tagesspiegel am Freitag auf Anfrage mit, dass sie gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz Berufung eingelegt habe. http://www.tagesspiegel.de/politik/kontrollen-anhand-der-hautfarbe-unrechtmaessig-bundespolizei-wehrt-sich-gegen-urteil-zu-bahnkontrollen/11085704.html

Gericht hält Zug-Kontrollen ohne Anlass für rechtswidrig 10.11.2014 14:15 Uhr

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einem schwarzen Ehepaar Recht gegeben, das – offenbar wegen seiner Hautfarbe – in einem Regionalzug von Bundespolizisten kontrolliert worden war. Außer von den beiden hatten die Polizisten von niemanden sonst in dem voll besetzten Zug zwischen Mainz und Köln die Papiere sehen wollen. Das Urteil könnte grundsätzliche Bedeutung haben, denn die Koblenzer Richter stellten auch fest, dass die Polizisten, die nach Schleusern und unerlaubt eingereisten Ausländern suchten, sowieso kein Recht zu Kontrollen in einem reinen Inlandszug hätten. http://www.tagesspiegel.de/politik/racial-profiling-gericht-haelt-zug-kontrollen-ohne-anlass-fuer-rechtswidrig/10959340.html Weitere Informationen: http://fra.europa.eu/en/publication/2014/fundamental-rights-land-borders-findings-selected-european-union-border-crossing Die Drei meist diskutierte Paragrarhen des Bundespolizeigesetzes (BPolG) :§ 21 Erhebung personenbezogener Daten § 22…

Das Ende von Racial Profiling? Sind die Gerichte mutig genug?

Eine groteske Kontrolle dunkelhäutiger Deutscher in einer Regionalbahn fordert eine richterliche Klarstellung heraus. Das Verwaltungsgericht Koblenz belehrt im Urteil die Bundespolizei, was eigentlich Einreise bedeutet. Die Folgen des Richtspruchs sind weitreichend – wenn er rechtskräftig wird. Solche Sätze vermögen wohl nur Juristen zu formulieren: „Der Begriff der Einreise bedeutet nach dem Wortsinn die Reise von einem in den anderen Staat.“ Eine Selbstverständlichkeit? Keineswegs. Die Bundespolizei jedenfalls musste sich erst jetzt darüber aufklären lassen. http://www.fr-online.de/politik/polizei-kontrolle-das-ende-von-racial-profiling,1472596,28982014.html

Ausweiskontrolle wegen Hautfarbe? Neue Schlappe für die Polizei

Rheinland-Pfalz. Neuer Prozess wegen einer Polizeikontrolle bei Deutsch-Afrikanern: Ein Ehepaar aus Mainz machte im Januar 2014 mit seinen beiden Kindern einen Ausflug, fuhr mit der Mittelrheinbahn in Richtung Köln – und musste im Zug plötzlich drei Bundespolizisten seine Ausweise zeigen. Das Ehepaar klagte. Die Frage ist: Werden Menschen mit dunkler Hautfarbe stigmatisiert? Der Mann (37) und die Frau (34) stammen aus Westafrika, leben aber seit 20 Jahren in Deutschland und sprechen sehr gut Deutsch. Sie fühlen sich von der Polizei stigmatisiert, werfen ihr vor, sie nur wegen ihrer dunklen Hautfarbe kontrolliert zu haben. Die Polizei hält dagegen, derartige Kontrollen seien…