Pressemitteilung *Wer trägt Verantwortung am Tod von Laye Condé?

PRESSEMITTEILUNG

*Wer trägt Verantwortung am Tod von Laye Condé? — Rolf Gössner fordert
politisch-gesellschaftliche Aufarbeitung des Bremer Brechmittelkomplexes
und seines rassistischen Hintergrunds *

Am morgigen Samstag veranstaltet die ,Initiative in Gedenken an Laye
Alama Condé’ auf dem Bremer Marktplatz ein Öffentliches Hearing zum
Thema: “Wer war beteiligt an der Tötung von Laye Condé? Von der
Brechmittelfolter zum Racial Profiling”. Aus diesem Anlass fordert *Rolf
Gössner*, parteiloser Vertreter der Linksfraktion in der
Innendeputation, “eine politisch-gesellschaftliche Aufarbeitung des
Bremer Brechmittelkomplexes und seines rassistischen Hintergrunds sowie
Verantwortungsübernahme aller an diesem System beteiligten Personen”.

Nachdem am 1. November 2013 der Prozess gegen den Polizeiarzt Igor V.,
der Laye Condé im Dezember 2004 das letztlich tödliche Brechmittel
zwangsweise verabreicht hatte, gegen Auflage eingestellt worden ist,
nachdem Polizeipräsident Lutz Müller sich Anfang 2014 Öffentlich und bei
der Mutter des Getöteten entschuldigt hat, danach auch Bürgermeister
Jens Böhrnsen und Innensenator Ulrich Mäurer ihr Bedauern ausgedrückt
haben, sind noch immer viele Fragen offen und wichtige Konsequenzen bis
heute ausgeblieben.

Gössner: “So haben sich die am Zwangsbrechmittelsystem unmittelbar
Beteiligten bis heute ihrer Verantwortung nicht gestellt — weder der
damalige CDU-Innensänator noch der ehemalige SPD-Justizsenator, der als
Zeuge vor Gericht die zwangsweise Vergabe von Brechmittelsirup noch
immer verteidigte; weder der damalige Oberstaatsanwalt noch der
Ex-Polizeipräsident, und auch nicht die an Brechmittel­einsätzen
unmittelbar beteiligten Polizeibeamten oder Ärzte des
Beweissicherungsdienstes.” Der Bürgerrechtler hält diese Politiker,
Justizbeamten, Polizisten und Ąrzte für “mitverantwortlich für die
grausame Beweissicherungsmethode, die an Waterboarding gemahnt und die
schon 2001 in Hamburg zu einem Todesfall geführt hatte”.

2006 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Methode zu
einer unmenschlichen und erniedrigenden Polizeimaßnahme erklärt, die
gegen das Folterverbot verstoߟe. Die menschenrechtswidrige
Brechmittelprozedur war, trotz vieler Proteste, bis Ende 2004 Bremer
Praxis. Davon betroffen waren seit Beginn der 1990er Jahre Hunderte
drogenverdächtiger Menschen hauptsächlich schwarzer Hautfarbe —
gesundheitliche Schädigungen und Traumata gehörten oft dazu.

Rolf Gössner: “Wenn die damals Verantwortlichen schon nicht vor Gericht
landeten, so erwarten Betroffene und ֖ffentlichkeit zumindest, dass sie
selbst Verantwortung Übernehmen. Darüber hinaus sind weitere Schritte
politisch-gesellschaftlicher Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels nötig,
wie es die ,Initiative in Gedenken an Laye-Alama Condé’ zurecht anmahnt.
Dazu gehört eine Einladung der Familie Condé nach Bremen, um sie in
einem würdigen Rahmen im Namen des Senats um Verzeihung zu bitten und
ihr angemessene Entschädigung anzubieten. ܜber ein Denkmal an zentraler
Stelle und eine Mahntafel am Polizeipräsidium wird noch verhandelt. In
der Polizeiausbildung müssen weitere Anstrengungen unternommen werden,
um Diskriminierungen, wie sie bundesweit bei Polizeikontrollen und
Drogenermittlungen kritisiert werden, entgegenzuwirken.”
Bürgerrechtsgruppen sowie die Bremer Linksfraktion fordern schon lange
eine unabhängige Kontrollinstitution zur Untersuchung
unverhältnismäßiger Polizeimaßnahmen — was die Bürgerschaftsmehrheit
vor kurzem jedoch abgelehnt hat.

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