Rechtsanwalt Sven Adam

Teilerfolg gegen Racial Profiling

Gerichtsentscheidung könnte helfen, rassistische Praxis weiter zurückzudrängen Die Bundespolizei hat bei der Kontrolle eines Deutschen mit dunkler Hautfarbe gegen Europarecht verstoßen und muss klar regeln, wann und wie »verdachtsunabhängige Kontrollen« ablaufen können. Das zeigt ein nun veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Das Urteil sei ein »weiterer bedeutender Schritt, um diskriminierenden Kontrollen die rechtlichen Grundlagen zu entziehen«, erklärte der Rechtsanwalt Sven Adam. Zusammen mit dem »Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung« (BUG) vertritt er mutmaßliche Opfer von Racial Profiling, Menschen, die von der Polizei nur oder hauptsächlich aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert werden. https://www.neues-deutschland.de/artikel/1080336.racial-profiling-teilerfolg-gegen-racial-profiling.html

Bundespolizei und Racial Profiling Warum wird nur er kontrolliert?

Ein Mann soll sich ausweisen. Weil er schwarz ist, sagt er. Weil es nach Marihuana riecht, sagt die Polizei. Unsere Autorin sagt als Zeugin vor Gericht aus. Idriss K., der in diesem Text anonym bleiben möchte, ist mit dem Zug auf dem Weg nach Hamm. Er will einen Anzug für ein Vorstellungsgespräch kaufen. Nach dem Abi­tur kam K. mit 19 Jahren aus Kamerun nach Deutschland, er lebt mittlerweile seit zehn Jahren hier. An der Universität Bielefeld hat er gerade seine Masterarbeit in Wirtschaftsmathematik abgegeben. Der 26. Mai 2015 beginnt wie ein ganz gewöhnlicher Dienstag. Der Regionalzug nach Düsseldorf ist gerade…