Teilerfolg gegen Racial Profiling

Gerichtsentscheidung könnte helfen, rassistische Praxis weiter zurückzudrängen
Die Bundespolizei hat bei der Kontrolle eines Deutschen mit dunkler Hautfarbe gegen Europarecht verstoßen und muss klar regeln, wann und wie »verdachtsunabhängige Kontrollen« ablaufen können. Das zeigt ein nun veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Das Urteil sei ein »weiterer bedeutender Schritt, um diskriminierenden Kontrollen die rechtlichen Grundlagen zu entziehen«, erklärte der Rechtsanwalt Sven Adam. Zusammen mit dem »Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung« (BUG) vertritt er mutmaßliche Opfer von Racial Profiling, Menschen, die von der Polizei nur oder hauptsächlich aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert werden.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1080336.racial-profiling-teilerfolg-gegen-racial-profiling.html

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